"Schwarzkopie" die Bezeichnung für rechtswidrig hergestellte oder verbreitete Kopien von urheberrechtlich geschützten (meist elektronischen) Medien.
In der Regel handelt es sich bei Schwarzkopien um Medien wie Filme, Musikstücke, Bücher, Computerprogramme, Datenbanken oder ähnliches urheberrechtlich geschütztes Material. Dabei unterbleibt die Bezahlung des Urhebers oder des Rechteinhabers, die beim Kauf einer legalen Kopie
erfolgt wäre, sofern davon ausgegangen werden kann, dass der Kopierer das Original für den Preis tatsächlich gekauft hätte.
Während das Anfertigen von Kopien für den privaten Gebrauch in Deutschland (§ 53 UrhG) und Österreich (§ 42 UrhG) unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, ist das Verbreiten von Kopien in fast allen Ländern der Welt gesetzlich verboten. Verstöße gegen das Immaterialgüterrecht werden derzeit öfter zivilrechtlich verfolgt, als strafrechtlich. Jedoch wird das
Verbreiten in der Praxis in vielen Staaten (vor allem in Russland, Südostasien und Afrika) meist gar nicht aktiv verfolgt.
Zwar ist der Begriff "Raubkopie" deutlich verbreiteter, jedoch ist irreführend, da er Assoziationen mit einem weitaus schwerwiegenderen Straftatbestand weckt, nämlich dem Raub.
Juristisch bezeichnet das Bestimmungswort "Raub" ein Verbrechen, bei dem jemandem eine bewegliche Sache mittels Gewalt oder körperlicher Bedrohung weggenommen wird. Auch
allgemeinsprachlich wird das Wort "Raub" normalerweise nur für den Diebstahl physischer Güter und nur im Zusammenhang mit Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung verwendet.
Dies trifft im gegenständlichen Fall aber in doppelter Hinsicht nicht zu, da das Original weiterhin beim Urheber bleibt und auch keine Gewalt oder körperliche Bedrohung stattfindet. Zusätzliche Kritik ernteten Lobbygruppen der Medienwirtschaft, da sie regelmäßig das Wort Raubkopie auch auf legale Privatkopien
anwendeten. Zwar ist festzuhalten, dass der Begriff nicht von Lobbygruppen geprägt wurde, sondern in der Umgangssprache schon lange existierte und verbreitet war. Dennoch erscheint in diesem Zusammenhang das Wort 'Schwarzkopie' weitaus neutraler als Bezeichnung für illegale Kopien.
Im deutschen Urheberrechtsgesetz kommt der Begriff Raubkopie überhaupt nicht vor. Stattdessen behandelt es die Bedingungen für Zulässigkeit und Bedingungen von Kopien. Die Rede ist von „rechtswidrig
hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücken".>> weitere Infos
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